Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietungsvermittlung durch  Sauerlandstay GmbH

Dies ist die niederländische Übersetzung der deutschen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietungsvermittlung durch Sauerlandstay GmbH”. Die deutsche „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietungsvermittlung durch Sauerlandstay GmbH” ist maßgebend. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietungsvermittlung durch Sauerlandstay GmbH” können Sie bei Sauerlandstay GmbH anfordern.

1.      Definitionen

1.1. Vermieter: die natürliche oder juristische Person, die dem Mieter die Wohnräume vermietet.

1.2. Sauerlandstay: der Handelsname der Sauerlandstay GmbH und ihrer Rechtsnachfolger.

1.3. Mieter: die natürliche oder juristische Person, die auf Rechnung und Gefahr des  Vermieters einen kurzfristigen Mietvertrag zu einem bestimmten Preis abgeschlossen hat .

1.4. Unterkunft: die Immobilie und das dazugehörige Zubehör, die  Sauerlandstay GmbH gemäß diesem Vermietungsvermittlungsvertrag  für die Vermittlungsdienstleistungen Dritter zur Verfügung gestellt hat.

1.5. Verwalter: die (juristische) Person, die im Namen und im Auftrag des Vermieters administrative Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermietung der Wohnräume wahrnimmt.

1.6. Vermietungsvermittlungsvertrag: Der Vermietungsvermittlungsvertrag enthält die für die betreffende Wohnraumvermietung geltenden Daten und eine Erklärung über die  Anwendung dieser Bedingungen. Der Vermietungsvermittlungsvertrag  wird für jede Unterkunft separat erstellt und von Sauerlandstay GmbH und dem Vermieter.

1.7. Reservierung: Die Handlung, mit der der Mieter sich mit der Anmietung der Unterkunft vom Vermieter einverstanden erklärt.

1.8. Reservierungssystem: Das Online-System der Sauerlandstay GmbH, in dem die Buchungen, der Verfügbarkeitskalender und die Mietpreise aktuell gehalten werden.

1.9. OTAs (Online Travel Agencies): Online-Plattformen und Organisationen für die Buchung  von Unterkünften.

1.10. Eigennutzung: Nutzung der Wohnräume durch den Vermieter oder andere Personen, für die keine Miete berechnet wird.


2.     Allgemeine Bestimmungen

2.1. Für jede Unterkunft wird ein Vermietungsvertrag zwischen der Sauerlandstay GmbH und dem Vermieter erstellt und unterzeichnet.

2.2. Änderungen des Vermietungsvertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung und der Unterschrift beider Parteien.

2.3. Alle Vermietungsvermittlungsverträge basieren auf diesen „Allgemeinen  Geschäftsbedingungen für die Vermietungsvermittlung durch Sauerlandstay GmbH”.

2.4. Bei Buchungen über OTAs können abweichende Regelungen gelten,  unter anderem Stornierungs- oder Mietbedingungen, die Vorrang vor den Bestimmungen der Sauerlandstay GmbH haben.

2.5. Sauerlandstay GmbH wird den Vermieter rechtzeitig über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Wenn der Vermieter die Änderung nicht akzeptiert, läuft der Vertrag zu den alten Bedingungen bis zum Ende des aktuellen Vermietungsvermittlungsvertrags weiter, danach endet das Vertragsverhältnis. Sollten neue gesetzliche Bestimmungen die Beibehaltung der alten Bedingungen unmöglich machen oder die Beibehaltung der alten Bedingungen im Verhältnis zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen unangemessen oder unbillig sind, endet der Vermittlungsvertrag mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung.

2.6. Die Parteien sorgen für die ordnungsgemäße Umsetzung der Datenschutzgesetze in Bezug auf die personenbezogenen Daten der Mieter, der anderen Parteien und anderer Beteiligter. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der „Datenschutzerklärung für Vermietungen über Sauerlandstay GmbH”, die bei Sauerlandstay GmbH erhältlich ist.

2.7. Die Sauerlandstay GmbH ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland und unterliegt daher  deutschem Recht.

2.8. In Fällen, die in diesem Vermietungsvermittlungsvertrag nicht geregelt sind, werden beide Parteien in gegenseitigem Einvernehmen und nach Treu und Glauben eine Lösung finden.

2.9. Der Sitz der Sauerlandstay GmbH wird zwischen den Parteien als  zuständiger Gerichtsstand vereinbart.


3.     Vermietungsagent

3.1. Der Vermieter gewährt Sauerlandstay GmbH das ausschließliche Recht, im Namen des Vermieters und auf dessen Rechnung und Gefahr die Vermietung seiner Unterkunft an Dritte zu vermitteln und Buchungen für seine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten im Voraus anzunehmen.

3.2. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter wird ein Mietvertrag geschlossen. Das  heißt, der Vertrag, in dem die Reservierung der Wohnung festgelegt wird. Sauerlandstay GmbH ist daher niemals Partei eines Mietvertrags..

3.3. Der Vermieter wird nicht mit anderen Vermietern oder Vermietungsagenturen als Sauerlandstay GmbH zusammenarbeiten.

3.4. Ohne Vermittlung durch Sauerlandstay GmbH wird der Eigentümer die Unterkunft nicht vermieten.


4.     Pflichten und Verantwortlichkeiten

4.1. Sauerlandstay GmbH verpflichtet sich, alles zu tun, um den bestmöglichen Ertrag zu erzielen, ohne dem Vermieter eine finanzielle Garantie zu geben. Der Vermieter wird so weit wie möglich mitwirken.

4.2. Um einen optimalen Ertrag zu erzielen, ist Sauerlandstay GmbH berechtigt, ihre  Tätigkeiten nach eigenem Ermessen auszuführen und andere Parteien in den Prozess einzubeziehen.

4.3. Sauerlandstay GmbH verwaltet den Verfügbarkeitskalender der Unterkunft.  Die Verfügbarkeit der Unterkunft wird nicht beim Vermieter überprüft.

4.4. Sauerlandstay GmbH wird den Vermieter über die Einzelheiten des  Mietvertrags informieren, einschließlich der rechtzeitigen Mitteilung des Namens des Mieters, der  Anzahl der Personen, der Ankunfts- und Abreisedaten und -zeiten, der vor Ort zu leistenden  Zahlungen und anderer notwendiger Informationen.

4.5. Der Vermieter ist für alle Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Unterkunft verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise die Endreinigung, die Bereitstellung von Bettwäsche, die Schlüsselübergabe, die Einweisung der Mieter, die Aufnahme und Behebung von Mängeln und anderen Problemen sowie die Überprüfung der Unterkunft nach jeder Nutzungsperiode. Diese Liste ist nicht abschließend. 

4.6. Wenn eine Kurtaxe anfällt, zieht Sauerlandstay GmbH die Kurtaxe ein und leitet diesen Betrag an den Vermieter weiter. Der Vermieter ist für die fristgerechte Abführung der Kurtaxe an die zuständige Behörde und die Bereitstellung von Ermäßigungskarten für die Mieter verantwortlich.

4.7. Der Vermieter muss während der Mietzeit erreichbar und verfügbar sein.  Ist der Vermieter persönlich nicht erreichbar und verfügbar, muss er rechtzeitig  einen Verwalter benennen, der die in Artikel 4.5 und 4.6 genannten Aufgaben vollständig  übernimmt.

4.8. Der Vermieter ist für das Verhalten und die Leistungen des von ihm beauftragten Verwalters, Reinigungspersonals oder anderer Auftragnehmer verantwortlich.

4.9. Der Vermieter ist dafür verantwortlich,  Sauerlandstay GmbH aktuelle, korrekte und  vollständige Informationen sowie Fotos und gegebenenfalls Videos der Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Erstellung der Fotos und Videos erfolgt auf Kosten des  Vermieters. Diese Informationen müssen frei von Urheberrechten sein, die eine Veröffentlichung  durch Sauerlandstay GmbH in irgendeiner Weise behindern.

4.10. Sauerlandstay GmbH übernimmt in Bezug auf die angebotenen Unterkünfte keine Verpflichtung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere derjenigen in Bezug auf die Ferienvermietung, zu überprüfen.  Sauerlandstay GmbH weist darauf hin, dass Sauerlandstay GmbH nicht haftbar gemacht werden kann, wenn durch ihre Aktivitäten Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen durch die Behörden festgestellt werden und sich daraus Konsequenzen für die Vermietung oder den Vermieter ergeben. Sauerlandstay GmbH empfiehlt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen stets selbst zu überprüfen. Sauerlandstay GmbH empfiehlt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen stets selbst zu überprüfen.

4.11. Da Sauerlandstay GmbH ausschließlich als Vermittler auftritt, ist der Vermieter verpflichtet, auf Verlangen eines Gastes eine Rechnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszustellen. Die Rechnung darf nur den Betrag enthalten, den der Vermieter von Sauerlandstay GmbH erhalten hat.  Beträge, die Sauerlandstay GmbH für Provisionen oder sonstige Leistungen einbehält, dürfen in der Rechnung nicht ausgewiesen werden. Die Rechnung ist auf den rechtlichen Namen der Unterkunft auszustellen.


5.     Mietbedingungen

5.1. Der Vermieter entscheidet, ob Haustiere von den Mietern und anderen Nutzern der Unterkunft mitgebracht werden dürfen. Wenn Haustiere erlaubt sind, gilt die Unterkunft als „nicht allergikerfreundliche Unterkunft für Haustiere”. Standardmäßig wird davon ausgegangen, dass keine Haustiere erlaubt sind. Ausnahmen hiervon werden in der Vermittlungsvertrag.

5.2. Die Unterkunft gilt standardmäßig als „rauchfreie Unterkunft”. Ausnahmen  hiervon werden in der Vermietungsvereinbarung festgehalten. 5.3. Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Haustiere in der Unterkunft nicht  erlaubt sind und/oder die Unterkunft rauchfrei ist, müssen sich der Eigentümer und alle  anderen Nutzer, die Anspruch auf die „eigene Nutzung” der Unterkunft haben,  ebenfalls daran halten.


6.     Mietpreise

6.1. Der Vermieter ist für die Festlegung der Mietpreise für die Unterkunft und die  Information der Sauerlandstay GmbH darüber verantwortlich. Der Vermieter ermächtigt  jedoch die Sauerlandstay GmbH, die Preise in seinem Namen festzulegen und  anzupassen, auf seine Verantwortung und Gefahr, ohne vorherige Rücksprache mit dem  Vermieter. Wenn der Vermieter Änderungen wünscht, müssen diese im Reservierungssystem technisch umsetzbar sein. Diese vom Vermieter gewünschten Änderungen werden ausschließlich auf Risiko des Vermieters durchgeführt. Preisänderungen gelten niemals für bereits getätigte Buchungen.

6.2. Bei direkter Vermittlung durch Sauerlandstay GmbH gelten die in Artikel 6.1  genannten Mietpreise.

6.3. Entstehen während der Vermietungsvermittlung zusätzliche Kosten durch die Nutzung von OTAs oder anderen Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung und Verknüpfung mit diesen Portalen oder durch an der Preisgestaltung beteiligte Parteien, werden diese Kosten auf die Mietpreise gemäß Artikel 6.1 und 6.2 weiterberechnet. Dies kann zu höheren Mietpreisen für den Mieter führen.

6.4. Zur Optimierung der Einnahmen können die Sauerlandstay GmbH und der Vermieter Rabatte vereinbaren. Der maximale Rabatt beträgt 50 %, ohne dass hierfür eine weitere Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.

6.5. Der Vermieter stimmt einer dynamischen Preisgestaltung zu, sei es durch Software  von Dritten oder auf andere Weise.

6.6. Der Vermieter ermächtigt Sauerlandstay GmbH, den Mietpreis und etwaige  Nebenkosten in seinem Namen einzuziehen.


7.     Vergütung für Sauerlandstay GmbH

7.1. Sauerlandstay GmbH erhält für ihre Dienstleistungen vom Vermieter eine Provision in Form eines Prozentsatzes der erzielten Mieteinnahmen. Der Prozentsatz der Provision ist in der Vermietungsvermittlungsvereinbarung angegeben und ist der Provisionsbetrag ohne Mehrwertsteuer (im Folgenden als „MwSt.” bezeichnet). Sauerlandstay GmbH berechnet dem Vermieter zusätzlich zu diesem Provisionsbetrag die Mehrwertsteuer. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags beträgt der geltende Mehrwertsteuersatz 19 %.

7.2. Die Provision der Sauerlandstay GmbH wird auf die in den Artikeln 7.1, 7.2  und 7.3 genannten Mietpreise berechnet, abzüglich etwaiger Rabatte gemäß  Artikel 7.6 oder anderweitig vereinbarter Rabatte.

7.3. Sauerlandstay GmbH ist berechtigt, dem Mieter neben dem Mietpreis Buchungskosten in Rechnung zu stellen. Diese Buchungskosten kommen ausschließlich  Sauerlandstay GmbH zugute, werden jedoch nicht vom Provisionsbetrag abgezogen.

7.4. Auf Zuschläge für (End-)Reinigungskosten, Bettwäsche, Handtücher,  Parkgebühren, Reservierungskosten, Kurtaxe und die Kaution wird keine  Provision berechnet. Auf alle sonstigen Zuschläge und auf Energie wird eine Provision berechnet.

7.5.  Der Teil des höheren Mietpreises gemäß Artikel 7.5 wird ausschließlich  zur Deckung dieser Mehrkosten verwendet und führt somit nicht zu höheren Mieteinnahmen für den Vermieter oder eine höhere Provision für den Sauerlandstay GmbH. Diese Kosten werden also zunächst vom Mietpreis abgezogen und auf Basis des Restbetrags werden dann die  Mietrendite und die Provision berechnet.


8.     Finanzielle Abwicklung

8.1. Sauerlandstay GmbH wird innerhalb von 14 Tagen nach Abreise des Mieters aus der Unterkunft den Mietpreis oder die Stornierungskosten und eventuelle Nebenkosten abzüglich ihrer Provision und Buchungskosten an den Vermieter überweisen.

8.2. Die Sauerlandstay GmbH wird sich bemühen, nicht bezahlte Stornierungskosten einzuziehen, kann jedoch nicht für die Zahlung an den Vermieter haftbar gemacht werden, wenn diese nicht eingezogen werden können.


9.     Annulering 

9.1. Für Stornierungen von Reservierungen gelten die Stornierungsbedingungen, wie sie in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Buchungen bei Sauerlandstay GmbH” (www.Sauerlandstay.com ) oder die Bedingungen der OTAs, wie in Artikel 2.4 angegeben.

9.2. Sobald der Mieter mehr als 3 Tage mit der Zahlung in Verzug ist oder spätestens bei  Ankunft nicht bezahlt hat, ist Sauerlandstay GmbH berechtigt, die Buchung zu  stornieren. In diesem Fall hat der Mieter die Stornierungskosten zu tragen. In diesem  Fall hat der Vermieter dem Mieter den Zugang zur Unterkunft zu verweigern.  Der Vermieter wird über die Stornierung informiert.


10.     Die Unterkunft

10.1. Der Eigentümer verpflichtet sich, die Unterkunft bei Ankunft der Mieter mit Inventar in gutem Zustand und ordnungsgemäß gereinigt zu übergeben, so dass sie den qualitativen Anforderungen für die Vermietung entspricht und für die Anzahl der Personen geeignet ist, für die die Unterkunft vermietet wird.

10.2. Der Vermieter verpflichtet sich, die Unterkunft in dem Zustand zu halten, wie  in den von ihm bereitgestellten Informationen und Fotos angegeben.


11.      Eigene Nutzung

11.1. Reservierungen für den persönlichen Gebrauch müssen vom Vermieter in das Reservierungssystem der Sauerlandstay GmbH eingegeben werden.

11.2. Sobald eine Reservierung über Sauerlandstay GmbH vorgenommen wurde, steht die Unterkunft für den betreffenden Zeitraum nicht mehr zur persönlichen Nutzung zur Verfügung.


12. Hausordnung, An- und Abreise

12.1. Der Vermieter sorgt dafür, dass der Mieter eine aktuelle Übersicht über die geltenden Hausregeln erhält. In Fällen, in denen die Hausregeln die relevanten Punkte nicht abdecken, gelten die Standard-Hausregeln der Sauerlandstay GmbH, wie sie in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Buchungen bei Sauerlandstay GmbH” (www.Sauerlandstay.com) enthalten sind. In Fällen, in denen die Hausordnung des Eigentümers von der Standard-Hausordnung der Sauerlandstay GmbH abweicht, hat die Hausordnung des Eigentümers Vorrang.

12.2. Die Standard-Ankunftszeit der Sauerlandstay GmbH ist am Anreisetag zwischen 16:00 und 18:00 Uhr. Die Standard-Abreisezeit ist spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag. Wenn der Mieter die Ankunftszeiten ändern möchte, muss dies rechtzeitig und eindeutig mit dem Vermieter oder einem vom Vermieter beauftragten Verwalter (ggf. über die Sauerlandstay GmbH) vereinbart werden. (ggf. über die Sauerlandstay GmbH) ab.


13. Mängel in der Unterkunft

13.1. Der Mieter hat 24 Stunden nach Ankunft eventuelle Mängel dem Vermieter oder einem vom Vermieter beauftragten Verwalter zu melden. Nach Ablauf dieser 24 Stunden ist der Vermieter berechtigt, davon auszugehen, dass der Mangel vom Mieter verursacht wurde und dass der Mieter für den Mangel haftet.

13.2. Bezieht sich der Mangel auf eine Sache oder einen Zustand der Mietsache,  für die der Mieter nicht verantwortlich ist, ist der Vermieter verpflichtet, den  Mangel zu beheben.

13.3. Der Mieter hat dem Vermieter stets die Möglichkeit zu geben, etwaige Mängel zu beheben. Während eines von Sauerlandstay GmbH vermieteten Zeitraums darf der Vermieter und/oder ein vom Vermieter beauftragter Verwalter und/oder Handwerker die Unterkunft ohne Zustimmung des Mieters nur betreten, um dringende Störungen zu beheben.

13.4. Kann ein Mangel an der Unterkunft nicht rechtzeitig und zufriedenstellend behoben werden, kann Sauerlandstay GmbH auf Wunsch des Mieters dem Mieter die Daten des Vermieters zur Verfügung stellen, damit der Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen und Forderungen gegen den Vermieter geltend machen kann.

13.5. Ist der Vermieter aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), nicht in der Lage, die Unterkunft zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. In diesem Fall erhält der Mieter eine  Erstattung für die bereits verbrauchte Zeit, hat jedoch keinen Anspruch auf weitere  Erstattung von Kosten oder Schäden. Der Vermieter wird sich in diesem Fall bemühen, dem Mieter  eine möglichst gleichwertige Alternative anzubieten.


14. Schäden

14.1. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die während der  Mietdauer der Unterkunft dem Vermieter durch den Aufenthalt entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder durch Dritte, die sich aufgrund seines Zutunens in der Unterkunft aufhalten, oder durch ein Tier oder Eigentum in ihrem Besitz verursacht wurden. Der Vermieter muss den Mieter hierfür haftbar machen.

14.2. Der Vermieter ist berechtigt, die sofortige Räumung der Wohnung zu verlangen, wenn der Mieter:

- seine Sorgfaltspflicht für die Unterkunft grob verletzt hat,

- er mehr oder andere Personen und/oder Tiere in der Unterkunft unterbringt, als in der Buchungsvereinbarung zulässig ist,t,

- schäden an der Unterkunft verursacht hat,

- wenn er Belästigungen verursacht,

- wenn er seinen Verpflichtungen als guter Mieter in anderer Weise nicht nachkommt. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils)  der Miete oder auf Schadensersatz und ist verpflichtet, dem Vermieter den durch sein Handeln oder Unterlassen entstandenen Schaden zu ersetzen.

14.3. Der Vermieter hat den Schaden durch den Mieter zu ersetzen.  Sauerlandstay GmbH kann auf begründeten Antrag des Vermieters die Rückzahlung  der von Sauerlandstay GmbH dem Mieter berechneten Kaution  aufschieben.


15. Beschwerden

15.1. Beschwerden des Mieters oder Vermieters sind in gegenseitigem Einvernehmen und daher  ohne Einschaltung von Sauerlandstay GmbH zu klären. An Sauerlandstay GmbH gerichtete Beschwerden werden nicht bearbeitet.


16. Haftung

16.1. Sauerlandstay GmbH haftet in keiner Weise für Verluste oder Schäden  jeglicher Art, die dem Mieter oder Vermieter im Zusammenhang mit der Unterkunft und/oder der Buchung entstehen. Der Vermieter stellt Sauerlandstay GmbH vollständig von allen Ansprüchen frei, die sich aus einem solchen Anspruch ergeben. Sollte Sauerlandstay GmbH dennoch  haftbar gemacht werden, ist diese Haftung auf maximal den Mietpreis beschränkt. 

Sauerlandstay GmbH vollständig von allen Schäden, die aus einem solchen Anspruch resultieren. Sollte Sauerlandstay GmbH dennoch haftbar gemacht werden, ist diese Haftung auf maximal den Mietpreis beschränkt.

16.2. Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen Sauerlandstay GmbH sind ausgeschlossen.  Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vermieters  aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Sauerlandstay GmbH , ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen . Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.

16.3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten  haftet  Sauerlandstay GmbH nur für den vertragstypischen,  vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, der  Vermieter haftet auf Schadensersatz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

16.4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen  Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Sauerlandstay GmbH,  soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

16.5. Muss eine Buchung aufgrund von Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, umgebucht oder storniert werden, gehen alle Kosten und Nebenkosten vollständig zu Lasten des Vermieters. Darüber hinaus wird in diesem Fall von Sauerlandstay GmbH eine Bearbeitungsgebühr als Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand und die Kosten gezahlt. Diese Gebühr entspricht mindestens der für diese Buchung geltenden Provision oder den höheren Kosten, die Sauerlandstay GmbH entstanden sind.

17. Verkauf der Unterkunft

17.1. Wird die Unterkunft verkauft, verpflichtet sich der Vermieter, die Rechte und Pflichten aus der Buchung auf den neuen Vermieter zu übertragen. Ist eine solche Übertragung nicht möglich, wird der Vermieter dem Mieter die bestmögliche Alternative anbieten.

17.2. Im Falle einer Umbuchung oder Stornierung aufgrund der Unfähigkeit des Eigentümers, den Gästen eine gleichwertige oder gleichwertige alternative Unterkunft gemäß Artikel 18.1 zur Verfügung zu stellen, ist der Eigentümer verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten zu tragen. Dies umfasst sowohl die direkten Kosten, die durch die Umbuchung oder Stornierung selbst entstehen, als auch die daraus resultierenden Folgekosten. Darüber hinaus ist der Vermieter verpflichtet, alle von Sauerlandstay GmbH im Zusammenhang mit der Umbuchung, Stornierung oder anderen notwendigen Maßnahmen in diesem Zusammenhang aufgewendeten zusätzlichen Arbeiten und Aktivitäten vollständig zu erstatten.


18. Duur van huurovereenkomst en beëindiging

18.1. Jeder Vermietungsvermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit  ab dem Datum der Unterzeichnung geschlossen. Alle früheren Vereinbarungen zwischen dem

Vermieter und der Sauerlandstay GmbH werden mit Unterzeichnung des  Vermittlungsvertrags beendet.

18.2. Die Kündigung des Vermietungsvermittlungsvertrags muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 3 Monate. Der 

Vermittlungsvereinbarung kann jedoch nicht innerhalb von 12 Monaten nach Unterzeichnung der ersten Vermietungsvermittlungsvereinbarung gekündigt werden.

18.3. Bereits getätigte Reservierungen müssen von beiden Parteien eingehalten werden, auch nach Beendigung der Vermietungsvermittlungsvereinbarung.

18.4. Mit der Beendigung des Vermittlungsvertrags entstehen, und keine der beiden Parteien hat Anspruch auf  irgendeine Entschädigung für Schäden jeglicher Art, die sich aus einer solchen Kündigung ergeben.


19. Streitbeilegung

19.1. Die EU-Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung ist  unter der folgenden Internetadresse erreichbar:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

Sauerland Boekingen ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


20. Schlussbestimmungen

20.1. Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Einschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Vermieter als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

20.2. Der Vertrag bleibt im Übrigen verbindlich, auch wenn einzelne Punkte  rechtlich unwirksam sind. Anstelle der unwirksamen Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dies für eine der Vertragsparteien unzumutbar wäre, wird der Vertrag als Ganzes unwirksam.