Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietungsvermittlung durch  Sauerlandstay GmbH

1. Definitionen und Geltungsbereich

1.1 Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten die folgenden Definitionen:

  • Auftragnehmer: Sauerlandstay GmbH, handelnd als Verwaltungs- und Vermittlungsunternehmen (Dienstleister).
  • Auftraggeber: Der Eigentümer der Immobilie, der den Auftragnehmer mit der Erbringung von Verwaltungs- und/oder Vermittlungsdienstleistungen beauftragt (Vermieter).
  • Mietobjekt/Unterkunft: Die Immobilie und die dazugehörigen Nebenanlagen des Auftraggebers (Ferienwohnung/Ferienhaus) im Sauerland, für die der Auftragnehmer Dienstleistungen erbringt.
  • Mieter/Gast: Die natürliche oder juristische Person, die das Mietobjekt/die Unterkunft über die Vermittlung des Auftragnehmers mietet.
  • Verwaltungsvertrag: Der schriftliche Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, in dem die spezifischen Dienstleistungen, Vergütungen und Bestimmungen festgelegt sind.
  • Dienstleistungen: Umfassen alle vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen, insbesondere die Vermietung und Immobilienverwaltung, Reinigungsdienst, Wäscheservice, Instandhaltungs Unterstützung, Winterdienst und Gartenpflege.
  • OTAs (Online Travel Agencies): Online-Plattformen und Organisationen für die Buchung von Unterkünften.


1.2 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verwaltungs- und
    Vermittlungsverträge sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer.
  • Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
    vereinbart wurden.
  • Maßgeblich sind die deutschen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
    Vermietungsvermittlung durch Sauerlandstay GmbH”.


2. Der Verwaltungs- und Vermittlungsvertrag und der
Umfang der Dienstleistungen

  • Der Verwaltungsvertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
  • Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Der konkrete
    Umfang der Dienstleistungen und die Vergütung sind im Verwaltungsvertrag detailliert
    festgelegt.
  • Kernaktivität Verwaltung: Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen die operative Verwaltung des Mietobjekts, einschließlich:
    • Organisation der Endreinigung und der damit verbundenen Wäscherei Logistik.
    • Organisation des Winterdienstes und der Gartenpflege.
    • Bereitstellung der Grundausstattung der Wohnung (nach Vereinbarung).
    • Koordination lokaler Dienstleister für technische Arbeiten oder Reparaturen, soweit dies im Verwaltungsvertrag festgelegt ist.
  • Verfügbarkeit: Der Auftragnehmer verwaltet den Verfügbarkeitskalender des Mietobjekts und
    nimmt Buchungen im Namen des Auftraggebers (Vermieters) entgegen.
  • Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer und seinen Vertretern Zugang zum Mietobjekt, um die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.


3. Die Rolle als Vermittler (Vermittlung) und Exklusivität

  • Vermittlungsauftrag: Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer das ausschließliche Recht, die Unterkunft zu vermieten.
  • Exklusivität: Der Vermieter wird nicht mit anderen Vermietern oder Vermietungsunternehmen als der Sauerlandstay GmbH zusammenarbeiten. Ohne Vermittlung durch die Sauerlandstay GmbH wird der Eigentümer die Unterkunft nicht vermieten.
  • Rechtsverhältnis: Der Auftragnehmer tritt bei der Vermietung des Mietobjekts ausschließlich
    als Vermittler zwischen dem Auftraggeber (Vermieter) und dem Mieter/Gast auf.
  • Der Mietvertrag kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Mieter/Gast zustande. Der
    Auftragnehmer wird niemals Partei des Mietvertrags.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers die Miete, die Kaution und die
    Nebenkosten einzuziehen.
  • Verantwortung des Auftraggebers bei der Vermietung: Der Auftraggeber ist für alle Verwaltungsaufgaben verantwortlich, darunter auch dafür, dass das Mietobjekt bei der Ankunft den vereinbarten Qualitätsanforderungen entspricht. Dazu gehören beispielsweise die Endreinigung, die Behebung von Mängeln und die Schlüsselübergabe.
  • Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung der örtlichen Vorschriften verantwortlich, wie z. B. die Erhebung und Abführung der Kurtaxe (falls zutreffend). Der Auftraggeber muss einen Verwalter benennen, wenn er nicht erreichbar ist.


4. Vergütung, Mietpreise und Abrechnung

  • Vergütung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer erhält für seine Dienstleistungen vom Auftraggeber eine Vergütung in Form eines Prozentsatzes der erzielten Mieteinnahmen oder einen Betrag für die geleistete Arbeit, dessen Stundensatz im Verwaltungsvertrag festgelegt ist.
  • Zusätzliche Kosten: Buchungskosten, die dem Mieter/Gast in Rechnung gestellt werden, stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
  • Preisgestaltung und dynamische Preise: Der Auftraggeber ist für die Festlegung der Mietpreise verantwortlich und stimmt dynamischen Preisen zu. Der Auftragnehmer hat das Recht, Rabatte von bis zu 30 % zu gewähren, um die Auslastung zu optimieren.
  • Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer stellt die Vergütung für die geleistete Arbeit oder den Prozentsatz der Mieteinnahmen in Rechnung. Die Zahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
  • Auszahlung an den Auftraggeber: Die Sauerlandstay GmbH zahlt dem Vermieter innerhalb von 30 Tagen nach Abreise des Mieters den Mietpreis oder die Stornierungskosten und eventuelle Nebenkosten abzüglich ihrer Provision und Buchungskosten.


5. Haftung und Gewährleistung

  • Haftung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  • Bei einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Freistellung von Dritten: Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art sowie für Ansprüche Dritter (einschließlich des Mieters/Gastes) frei, die sich aus dem Eigentum, dem Zustand, der Nutzung oder den Mängeln des Mietobjekts oder der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen durch den Auftraggeber ergeben. Diese Freistellung gilt nicht, wenn der Schaden die unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die
    Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Auftraggeber zu überprüfen (insbesondere bei
    Ferienvermietungen und Kurtaxen) und haftet nicht für die Folgen von Gesetzesverstößen.


6. Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Jeder Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien drei (3) Monate.
  • Der Vertrag kann jedoch nicht innerhalb der ersten zwölf (12) Monate nach Unterzeichnung des ersten Verwaltungsvertrags gekündigt werden.
  • Bereits getätigte Buchungen müssen auch nach Beendigung des Vertrags von beiden Parteien erfüllt werden.


7. Mietbedingungen
Dies sind die Standardbedingungen für die Unterkünfte, sofern im Verwaltungsvertrag nichts anderes
vereinbart ist.

  • Der Vermieter entscheidet, ob Haustiere von den Mietern mitgebracht werden dürfen. Standardmäßig wird davon ausgegangen, dass keine Haustiere erlaubt sind. Ausnahmen hiervon werden in der Vermietungsvermittlungsvereinbarung festgehalten.
  • Die Unterkunft gilt standardmäßig als „rauchfreie Unterkunft”. Ausnahmen hiervon werden in
    der Vermietungsvermittlungsvereinbarung festgehalten.
  • Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass keine Haustiere erlaubt sind und/oder die Unterkunft rauchfrei ist, müssen sich der Eigentümer und alle anderen Nutzer, die Anspruch auf „Eigengebrauch” der Unterkunft haben, daran halten.
  • Der Eigentümer verpflichtet sich, die Wohnung bei Ankunft der Mieter in gutem Zustand und ordnungsgemäß gereinigt zu übergeben, damit die qualitativen Anforderungen für die Vermietung erfüllt sind.


8. Mängel und Beschwerden

  • Der Mieter hat 24 Stunden nach seiner Ankunftszeit eventuelle Mängel dem Vermieter oder einem vom Vermieter beauftragten Verwalter zu melden. Nach Ablauf dieser 24 Stunden hat der Vermieter das Recht, davon auszugehen, dass der Mangel vom Mieter verursacht wurde.
  • Kann ein Mangel an der Unterkunft nicht rechtzeitig und zufriedenstellend behoben werden,
    kann Sauerlandstay GmbH auf Wunsch des Mieters die Daten des Vermieters zur Verfügung
    stellen, damit der Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen
    kann.
  • Beschwerden des Mieters oder des Vermieters sind in gegenseitiger Absprache und daher ohne Einschaltung der Sauerlandstay GmbH zu klären. An die Sauerlandstay GmbH gerichtete Beschwerden werden nicht bearbeitet.


9. Schäden und Haftung des Mieters

  • Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die dem Vermieter während der
    Mietdauer infolge des Aufenthalts entstehen. Der Vermieter muss den Mieter hierfür haftbar
    machen.
  • Der Vermieter ist berechtigt, die sofortige Räumung der Wohnräume zu verlangen, wenn der Mieter die Sorgfaltspflicht für die Unterkunft schwerwiegend verletzt, Belästigungen verursacht oder anderweitig seinen Verpflichtungen als guter Mieter nicht nachkommt. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete.
  • Die Sauerlandstay GmbH kann auf begründeten Antrag des Vermieters die Rückzahlung der vom Vermieter an den Mieter erhobenen Kaution aufschieben.


10. Übertragung bei Verkauf der Unterkunft
Diese Klausel regelt die Übertragung von Buchungen für den Fall, dass der Auftraggeber die
Unterkunft verkauft.

  • Wird die Wohnfläche verkauft, verpflichtet sich der Vermieter, die Rechte und Pflichten aus der Reservierung auf den neuen Vermieter zu übertragen.
  • Ist eine solche Übertragung nicht möglich, bietet der Vermieter dem Mieter die bestmögliche Alternative an.
  • Im Falle einer Umbuchung oder Stornierung aufgrund der Unfähigkeit des Vermieters, den Mietern eine gleichwertige Alternative anzubieten, ist der Vermieter verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten zu tragen.
  • Darüber hinaus ist der Vermieter verpflichtet, alle von Sauerlandstay GmbH im Zusammenhang mit der Umbuchung oder Stornierung durchgeführten zusätzlichen Arbeiten und Aktivitäten vollständig zu vergüten.


11. Schlussbestimmungen

  • Anwendbares Recht: Für Verträge zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Einschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Vermieter als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  • Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird der Sitz des Auftragnehmers, nämlich das Amtsgericht Brilon, vereinbart.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.


26 november 2025