Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchungen
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Mieter: Eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Buchungsvertrag über eine Unterkunft abschließt. Der Mieter ist rechtlich befugt, vertragliche Verpflichtungen einzugehen, und verfügt über die erforderliche Befugnis, im Namen des/der Mitmieter(s) zu handeln.
1.2. Mitmieter: Die Person, die gemeinsam mit dem Mieter in der Unterkunft wohnt.
1.3. Vermieter: Die natürliche oder juristische Person, die die Unterkunft an den Mieter vermietet.
1.4. Unterkunft: Die vom Mieter vom Vermieter gemietete vorübergehende Unterkunft. Dazu gehören auch das Grundstück und Nebengebäude. 1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Buchungen bei Sauerlandstay“.
1.6. Buchung(en): Die Festlegung/Reservierung einer Unterkunft.
1.7. Buchungsvertrag: Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter, der die Vermietung der Unterkunft regelt. Der Buchungsvertrag enthält unter anderem, jedoch nicht ausschließlich und nicht zwingend, Informationen über die Unterkunft, den Vermieter, Preise sowie ergänzende und abweichende Bedingungen, Regeln und Einschränkungen für die Unterkunft.
1.8. Portal(e): Dritte, über die eine Buchung vorgenommen wurde.
1.9. Sauerlandstay: Handelsname, der bei der Zustandekommen eines Buchungsvertrags zwischen Vermieter und Mieter in Bezug auf die Unterkunft vermittelt und darüber hinaus in den nachstehend genannten Fällen als Bevollmächtigter des Vermieters auftritt.
2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Buchungsvertrag sowie für alle Buchungen, Angebote, den Schriftverkehr, Vereinbarungen und Dienstleistungen von Sauerlandstay und dem Vermieter, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
2.2. Weichen die vom Vermieter festgelegten Bedingungen von den für die Unterkunft geltenden Regeln und Einschränkungen ab, haben diese, soweit sie abweichen, Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3. Erfolgt eine Buchung über ein Portal, haben die Bedingungen dieses Portals Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jedoch nur in Bezug auf widersprüchliche Regelungen.
2.4. Befolgen Sie bei Zahlungen stets die von Sauerlandstay oder dem Portal bestätigten Anweisungen.
2.5. Mit dem Abschluss eines Buchungsvertrags erklärt sich der Mieter mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den ergänzenden und abweichenden Bedingungen, Regeln und Einschränkungen für die Unterkunft einverstanden.
2.6. Der Mieter sorgt dafür, dass er und die übrigen Mieter über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die Unterkunft geltenden ergänzenden und abweichenden Bedingungen, Regeln und Einschränkungen informiert sind.
2.7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung von Sauerlandstay geändert werden; solche Änderungen gelten jedoch nicht für bereits abgeschlossene Buchungsverträge.
3. Der Buchungsvertrag
3.1. Der Buchungsvertrag kommt zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande.
3.2. Sauerlandstay vermittelt beim Zustandekommen des Buchungsvertrags.
3.3. Der Buchungsvertrag kommt zustande, wenn der Mieter einerseits eine Buchung vornimmt und Sauerlandstay diese andererseits bestätigt. Sauerlandstay versendet eine Buchungsbestätigung, sobald der Vermieter die Verfügbarkeit gegenüber Sauerlandstay bestätigt hat. Eine eventuell angegebene Frist, innerhalb derer die Bestätigung erfolgt, ist unverbindlich und nicht bindend.
3.4. Bei der Bestätigung einer Buchung geht Sauerlandstay davon aus, dass die vom Vermieter erhaltenen Informationen (unter anderem, aber nicht ausschließlich, Preis und Verfügbarkeit) korrekt sind.
3.5. Die Bestätigung des Buchungsvertrags umfasst unter anderem die folgenden Informationen:
● Name und Geburtsdatum des Mieters und des Mitmieters
● Informationen zur Unterkunft
● Preis und Zahlungsanweisungen.
3.6. Sollte die Bestätigung Unrichtigkeiten enthalten, muss der Mieter dies Sauerlandstay innerhalb von zwei Werktagen nach der Buchung mitteilen.
3.7. Sauerlandstay übernimmt keinerlei Haftung, wenn eine Bestätigung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Vermieters zu Unrecht, fehlerhaft oder unvollständig erfolgt.
3.8. Sauerlandstay ist im Namen des Vermieters berechtigt, eine Buchung aus eigenen Gründen abzulehnen. Sauerlandstay ist nicht verpflichtet, eine Begründung für die Ablehnung einer Buchung anzugeben.
3.9. Sauerlandstay ist berechtigt, im Namen des Vermieters weitere Bedingungen für die Buchung festzulegen, wie beispielsweise – aber nicht beschränkt auf – die Zahlung einer (höheren) Kaution.
3.10. Sollte der Mieter oder einer oder mehrere der angemeldeten Mitmieter verhindert sein, an der Buchung teilzunehmen, kann/können diese Person(en) auf Wunsch durch eine andere Person/andere Personen ersetzt werden. Die Übertragung ist Sauerlandstay schriftlich und rechtzeitig vor der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen durch den Mieter mitzuteilen. Alle bereits eingegangenen Verpflichtungen und Bedingungen bleiben unverändert in Kraft.
3.11. Jedes Angebot ist unverbindlich und kann von Sauerlandstay und/oder dem Vermieter widerrufen werden, bis es vom Mieter angenommen wurde.
4. Stornierung
4.1. Sauerlandstay weist darauf hin, dass Buchungen verbindlich sind und kein Widerrufsrecht besteht, da es sich um eine zeitgebundene Vermietung handelt.
4.2. Der Mieter ist berechtigt, eine Buchung schriftlich gegen Zahlung der folgenden Stornierungsgebühren zu stornieren:
● Bei Stornierung bis zu 3 Monate vor dem Anreisetag: 15 % des reinen Mietpreises;
● Bei Stornierung bis zu 2 Monate vor dem Anreisetag: 50 % des reinen Mietpreises;
● Bei Stornierung bis zu 1 Monat vor dem Anreisetag: 75 % der reinen Miete;
● Bei Stornierung ab 1 Monat bis zum Anreisetag: 90 % der reinen Miete;
● Bei Stornierung am Anreisetag oder später: die gesamte reine Miete.
In allen Fällen erhalten Sie die Nebenkosten zurück, abzüglich der Reservierungsgebühr in Höhe von 35 EUR und der nicht stornierbaren Kosten, wie beispielsweise in einigen Fällen die Kurtaxe.
4.3. Die Stornierung einer Buchung durch den Mieter gilt auch als Stornierung für die Mitmieter.
4.4. Der Wunsch, den Buchungsvertrag gemäß diesem Absatz zu kündigen, muss schriftlich mitgeteilt werden.
4.5. Eine von Sauerlandstay oder dem Portal bestätigte Stornierung kann nicht widerrufen werden.
5. Mietpreis und Zahlung
5.1. Der Vermieter hat Sauerlandstay ermächtigt, die Miete in seinem Namen einzuziehen.
5.2. Der Mietpreis beinhaltet:
● Die Kosten für die Anmietung der Unterkunft
● Mehrwertsteuer
● Buchungsgebühren
● Kurtaxe und sonstige Steuern
● Kaution
● Eventuelle Zusatzkosten für zusätzliche Leistungen und Dienstleistungen, wie z. B. (End-)Reinigungskosten, Bettwäsche und Parkgebühren.
5.3. Der Mietpreis versteht sich ohne Reise- und Gepäckversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung und/oder sonstige Versicherungen, sofern diese nicht ausdrücklich bei oder über Sauerlandstay oder ein Portal abgeschlossen wurden.
5.4. Der Mieter hat die Zahlungen vor Ablauf der bei der Buchung angegebenen Zahlungsfrist(en) zu leisten:
● Nach Bestätigung der Buchung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Gesamtpreises zu leisten.
● Der Restbetrag muss spätestens 42 Tage vor Anreise eingegangen sein.
● Bei Buchungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Anreise getätigt werden, ist der gesamte Betrag sofort zu begleichen.
5.5. Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, setzt Sauerlandstay oder der Vermieter ihn in Verzug. Hat der Mieter nicht innerhalb von 3 Tagen oder spätestens vor der Ankunft gezahlt, hat er auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Zinsen zu zahlen. Sauerlandstay oder der Vermieter sind zudem berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
5.6. Sobald der Mieter in Verzug ist, sind sowohl Sauerlandstay als auch der Vermieter berechtigt, den Buchungsvertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Mieter die Stornierungsgebühren gemäß 4.2 zu zahlen. In diesem Fall ist es dem Mieter untersagt, die Unterkunft zu betreten.
5.7. Die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Eintreibung der ihm geschuldeten Beträge entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
6. Hausordnung, Ankunft und Abreise
6.1. Für alle Unterkünfte gelten standardmäßig die folgenden Hausregeln:
● Grundsätzlich sind Haustiere in der Unterkunft nicht gestattet, es sei denn, sie sind ausdrücklich erlaubt. Bringt der Mieter ein Haustier mit, kann diesem der Zutritt verweigert werden.
● Das Rauchen ist in der Unterkunft nicht gestattet.
● Das Frittieren und Fondue mit Fett, Gourmetten und Steingrillen usw. ist innerhalb der Unterkunft nicht gestattet.
● Skier und Skischuhe müssen in den dafür vorgesehenen Räumen abgestellt werden.
● Der Mieter ist verpflichtet, Bettwäsche auf den Betten zu verwenden. Es ist nicht gestattet, Betten ohne Bettwäsche zu nutzen.
● Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der Unterkunft nicht gestattet.
● Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen oder am öffentlichen Straßenrand gestattet, sofern dies den Verkehr oder Dritte nicht behindert.
Am Ende des Aufenthalts muss die Unterkunft wie folgt hinterlassen werden:
● Die Küche muss sauber sein. Alle Geräte müssen sauber und aufgeräumt sein.
● Die Unterkunft muss „besenrein“ sein.
● Die Bettwäsche muss abgezogen sein.
● Die Heizung muss bei der Abreise heruntergedreht werden.
● Der Müll muss entsorgt oder in die dafür vorgesehenen Müllcontainer entsorgt worden sein.
● Alle Fenster müssen geschlossen und alle Außentüren verschlossen sein.Wird die Unterkunft nicht in ordentlichem Zustand hinterlassen, können zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.
6.2. In Fällen, in denen die vom Vermieter festgelegten Hausregeln davon abweichen, haben die abweichenden Regeln Vorrang vor den in Artikel 6.1 genannten Standard-Hausregeln.
6.3. Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Die Abreise muss spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Wünscht der Mieter andere An- oder Abreisezeiten, muss er diese rechtzeitig und eindeutig mit dem Vermieter oder einem vom Vermieter benannten Verwalter (ggf. über die Vermittlung von Sauerlandstay) vereinbaren. Bei einer verspäteten Ankunft (z. B. aufgrund von Verkehrsstaus) muss der Mieter den Vermieter oder einen vom Vermieter beauftragten Verwalter darüber informieren. Der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf abweichende Ankunftszeiten.
6.4. Es ist verboten, Belästigungen zu verursachen, insbesondere in Form von Lärmbelästigung. Die Mieter werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Belästigungen schwerwiegende rechtliche Folgen haben können. Im Falle einer solchen Störung kann der Mieter im vollen Umfang des Gesetzes haftbar gemacht werden.
7. Mängel an der Unterkunft, Beschwerden und Haftung
7.1. Der Mieter hat etwaige von ihm festgestellte Mängel an der Unterkunft unverzüglich dem Vermieter oder einem vom Vermieter beauftragten Verwalter sowie Sauerlandstay zu melden. Bei nicht unverzüglicher Meldung ist der Vermieter berechtigt, davon auszugehen, dass der Mangel vom Mieter verursacht wurde, und den Mieter gemäß Artikel 7.2 für den Mangel haftbar zu machen.
7.2. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Verluste und/oder Schäden, die dem Vermieter während der Mietdauer der Unterkunft infolge des Aufenthalts entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters und/oder der Mitmieter oder durch Dritte verursacht wurden, die sich mit Zustimmung des Mieters und der Mitmieter in den Wohnräumen aufhalten, oder durch Tiere oder Gegenstände verursacht wurden, für die sie verantwortlich sind.
7.3. Der Vermieter haftet nicht, wenn die Internetverbindung, sofern vorhanden, nicht funktioniert oder Störungen aufweist.
7.4. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden (einschließlich Geldstrafen und sogenannter Abmahnkosten), die durch illegale Downloads aus dem Internet und illegale Verbreitung über das Internet entstehen. Sauerlandstay weist darauf hin, dass die Gesetzgebung und deren Durchsetzung in Deutschland in diesem Bereich sehr streng sind, die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, sehr hoch ist und dass ein solcher Gesetzesverstoß zu hohen Kosten führen kann.
7.5. Weicht der Mangel vom Vertrag oder vom erwarteten Zustand einer Wohnung ab, der nicht dem Mieter zuzurechnen ist, oder vom Zustand der Wohnräume, so hat der Vermieter den Mangel unverzüglich zu beheben. Der Mieter hat etwaige Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden und diesem jederzeit die Möglichkeit zu geben, etwaige Mängel zu beheben.
7.6. Wird eine Beschwerde vom Vermieter nicht zur Zufriedenheit des Mieters geklärt, hat der Mieter Sauerlandstay unverzüglich die Möglichkeit zu geben, die Beschwerde zu klären oder zwischen Mieter und Vermieter zu vermitteln, um die Beschwerde zu klären.
7.7. Die Haftung des Vermieters ist auf höchstens die Höhe des Mietpreises beschränkt.
7.8. Schadensersatzansprüche des Mieters gegen Sauerlandstay sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Mieters aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens Sauerlandstay, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks unerlässlich ist.
7.9. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sauerlandstay nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern dieser durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde, es sei denn, der Mieter macht Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend.
7.10. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sauerlandstay, sofern Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden. 7.11. Der Mieter hat dem Eigentümer und/oder einem vom Eigentümer benannten Verwalter und/oder Handwerker Zugang zur Unterkunft zu gewähren, um dringende Mängel zu beheben.
8. Datenschutz
8.1. Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Sauerlandstay gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Vertrags erforderlich oder es liegt eine Einwilligung vor.
8.2. Übermittelt der Mieter Daten Dritter, versichert er, dass er die Einwilligung des Dritten eingeholt hat, und stellt Sauerlandstay von jeglicher diesbezüglichen Haftung frei.
8.3. Zur Ausübung der Rechte wird der Mieter oder die betroffene Person gebeten, sich per E-Mail an Sauerlandstay oder im Falle einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
8.4. Sauerlandstay versichert, dass es geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen hat, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu minimieren.
9. Rücktritt vom Buchungsvertrag
9.1. Der Vermieter ist berechtigt, den Buchungsvertrag unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu kündigen und die sofortige Räumung der Unterkunft zu verlangen, wenn der Mieter seine Sorgfaltspflicht gegenüber der Unterkunft schwerwiegend verletzt, wenn er mehr oder andere Personen und/oder Tiere in der Unterkunft unterbringt, als vertraglich vereinbart ist, oder wenn er Schäden an der Wohnung oder am Hausrat verursacht, die Nachbarn belästigt oder anderweitig seinen Pflichten als ordnungsgemäßer Mieter nicht nachkommt. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises und ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern der Mieter dafür verantwortlich ist.
9.2. Ist der Vermieter aufgrund von Umständen, die ihm nicht zuzurechnen sind (z. B. höhere Gewalt), darunter unter anderem Änderungen der Rechtsvorschriften oder Änderungen bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften durch die zuständige Behörde, nicht in der Lage, die Unterkunft zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, den Buchungsvertrag aufzulösen. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Miete für die bereits in Anspruch genommenen Tage zurück, hat jedoch keinen Anspruch auf weitere Kosten- oder Schadensersatzleistungen. Der Vermieter wird sich in diesem Fall bemühen, dem Mieter eine möglichst gleichwertige Alternative für denselben oder einen anderen Zeitraum anzubieten.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Der Mieter garantiert, dass die über ihn bzw. sie und gegebenenfalls seine Mitmieter gemachten Angaben korrekt sind.
10.2. Dem Mieter ist es nicht gestattet, die Wohnung unterzuvermieten oder anderweitig von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
10.3. Offensichtliche Irrtümer und Fehler in Veröffentlichungen jeglicher Art sind für Sauerlandstay und den Vermieter nicht bindend.
10.4. Sauerlandstay und der Vermieter haften nicht für allgemeine Informationen auf Fotos, in Rundschreiben, Anzeigen, auf Websites und anderen Informationsträgern, soweit diese unter der Verantwortung Dritter bereitgestellt oder veröffentlicht wurden.
10.5. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Buchungsvertrag sowie für alle Buchungen, Angebote, Korrespondenz, Vereinbarungen und Dienstleistungen von Sauerlandstay und dem Vermieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.6. Der Vertrag bleibt in den übrigen Teilen verbindlich, auch wenn einzelne Punkte rechtlich unwirksam sind. Anstelle der unwirksamen Punkte gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
11. Streitbeilegung
Die EU-Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar: https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_nlSauerlandstay. Das Unternehmen ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.